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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der früheren Pforzheimer Oberbürgermeisterin und ihrer ehemaligen Kämmerin wegen riskanter Zinswetten für die Stadt aufgehoben. In einem jetzt erst veröffentlichten Beschluss wies der BGH die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim zurück (1 StR 194/18).