Juve Plus Umettikettiert

Merck mit Loschelder vor OLG Braunschweig erfolgreich

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Pharmaunternehmen müssen nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Herstellerabschlag für Produkte abführen, die außerhalb Deutschlands erstmals in den Verkehr gebracht worden sind. Das hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden. Der Parallelimporteur Gall Pharma muss nun Schadensersatz zahlen, weil er reimportierte Medikamente so umetikettiert hatte, dass der sogenannte Zwangsrabatt zulasten der Hersteller ging. Das Urteil ist rechtskräftig, Gall Pharma hat auf die Revision verzichtet.

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Maaßen_Stefan
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