Fünf Angeklagte erhielten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren, ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter wurde nur verwarnt. Das Gericht blieb hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück, die für drei Angeklagte zwischen zweieinhalb und vier Jahren Haft gefordert hatte.
Zutage gefördert hatte den Steuerbetrug ein langjähriges Ermittlungsverfahren, das Ende 2012 in einer groß angelegten Durchsuchung bei der Deutschen Bank in Frankfurt gipfelte, nachdem diese auf mehrfache Aufforderung der Generalstaatsanwaltschaft Unterlagen nicht zeitnah übergab.
Vertreter Hauptangeklagter
Schiller & Kollegen (Frankfurt): Dr. Wolf Schiller
Vertreter weitere Angeklagte
Dannenfeldt & Rumpf (Frankfurt): Eva Dannenfeldt
Thomas Deckers Wehnert Elsner (Düsseldorf): Dr. Simone Kämpfer
HammPartner (Frankfurt): Dr. Wolfgang Köberer
MGR Rechtsanwälte (Frankfurt): Dr. Gina Greeve
Quedenfeld (Stuttgart): Dr. Dietrich Quedenfeld
CMS Hasche Sigle (Stuttgart): Jakob Billau, Dr. Björn Demuth
Albert & Piel (Düsseldorf): Joachim Albert
Staatsanwaltschaft Frankfurt
Thomas Gonder (Oberstaatsanwalt)
Landgericht Frankfurt, 5. Strafkammer
Martin Bach (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Alle Verteidiger begleiten ihre Mandanten seit Beginn des Ermittlungsverfahrens, lediglich der Mandant von Thomas Deckers-Partnerin Kämpfer ließ sich zu Beginn anderweitig vertreten. Quedenfeld und die CMS-Partner Demuth und Billau unterstützten gemeinsam einen der Angeklagten.
Im Vorfeld wurden die Verfahren nach Paragraf 153a StPO gegen die Mandanten von Ulrich Sorgenfrei, Dr. Barbara Livonius und Dr. Thomas Vogt eingestellt. Während des Prozesses wurden dann das Verfahren gegen die Mandantin von Dr. Friedrich Schultehinrichs von Dr. Schneider & Partner in Frankfurt ebenfalls eingestellt.