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Über Scheinrechnungen und Briefkastenfirmen, so das Gericht, habe er Rabatte, die Fernsehsender Aegis eingeräumt hatten, nicht an die Agentur weitergegeben. Stattdessen habe er diese für seinen aufwändigen Lebensstil verwendet. Umstritten zwischen Verteidigung und Anklage war, ob er das Geld überhaupt an Aegis hätte weitergeben müssen. Ruzicka stellte sich auf den Standpunkt, diese Rabatte – unter anderem für eingekaufte Werbezeit eingeräumte kostenlose Sendezeit und Rückvergütungen – seien im Sinne und mit Einverständnis der Kunden verwendet worden, etwa um Anreize für Neukunden zu schaffen. Das sahen Staatsanwaltschaft und Gericht nach mehr als 60 Verhandlungstagen und mehr als zweijähriger Untersuchungshaft von Ruzicka anders.