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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit zwischen dem Bundeskartellamt und Facebook im einstweiligen Verfahren entschieden – und für eine große Überraschung gesorgt. Anders als das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in der Vorinstanz nämlich stärkte der Kartellsenat unter Prof. Dr. Peter Meier-Beck dem Kartellamt den Rücken. Facebook muss sein Geschäftsmodell umbauen, das ist nun der Stand der Dinge – der sich allerdings im noch ausstehenden Hauptsacheverfahren auch wieder ändern kann.