Juve Plus Urheberrecht

Gema erringt mit Lausen Sieg vor OLG gegen Rapidshare

Der seit Jahren anhaltende Streit zwischen der Musikverwertungsgesellschaft Gema und dem Sharehoster Rapidshare geht weiter: Das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass das öffentliche zugänglich machen von Rapidshare-Links rechtswidrig ist. Solche rechtsverletzenden Download-Links müssten von Rapidshare gelöscht werden.

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Darüber hinaus sehen die Richter das Unternehmen in der Verpflichtung, in Linkressourcen im Internet gezielt nach weiteren solcher Links zu suchen und sie zu entfernen. Konkret wurde Rapidshare mit dem Urteil außerdem verboten, rund 4.000 Musiktitel in Deutschland abrufbar zu machen.

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