Juve Plus Urheberrecht im Internet

Unverzagt von Have überzeugt den EuGH

Fotografien und andere urheberrechtlich geschützte Werke sind im Internet nicht frei nutzbar – auch wenn sie schon einmal zulässigerweise im Netz standen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Ein Urheber muss bei der Verwendung seines Werks erneut seine Zustimmung erteilen, heißt es in dem Urteil. Das gilt auch für Schüler und Schulen, wenn sie Fotos für online zugängliche Referate nutzen.

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Sebastian Rengshausen
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