Juve Plus Urheberrechtsstreit

Marions Kochbuch mit Albrecht & Bischoff vor BGH erfolgreich

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Der Betreiber einer Internetseite, der seinen Nutzern die Möglichkeit einräumt, dort eigene Inhalte zu veröffentlichen, kann unter Umständen für Urheberrechtsverletzungen infolge dieser Veröffentlichungen haften. Dieses richtungsweisende Urteil hat jetzt der BGH gefällt.

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Geklagt hatte Folkert Knieper, Betreiber der Webseite marions-kochbuch.de, gegen Pixelhouse, den Betreiber von chefkoch.de. Auf chefkoch.de ist es Nutzern möglich, eigenständig Rezepte mit Bildern hochzuladen. Knieper hatte Fotos für seine Webseite angefertigt, welche dann ohne seine Zustimmung bei chefkoch.de hochgeladen wurden. Dagegen setzte er sich zur Wehr und verlangte, dass die Fotografien nicht ohne seine Erlaubnis veröffentlicht werden dürfen und ihm außerdem Schadensersatz gezahlt wird. Vor dem Land- (August 2006) beziehungsweise Oberlandesgericht (September 2007) Hamburg hatte Knieper bereits Erfolg gehabt.

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