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Die italienische Rechteinhaberin und Polstermöbelproduzentin Cassina hatte es dagegen bereits als Rechtverletzung angesehen, dass P&C mit Hilfe der Möbel ein edles Ambiente in ihren Räumen schaffen wollte. Das Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt hatten der entsprechenden Klage auch stattgegeben. Der Bundesgerichtshof aber hatte den Fall dem EuGH vorgelegt, weil die entscheidende Frage sich um die Auslegung der EU-Urheberrechtsrichtlinie drehte. Nun wird der BGH bei der weiteren Entscheidung des Falles die Meinung des EuGH zugrundelegen.