Urteil

Bewährung für Zumwinkel – Ex-Postchef vertraut Feigen und Schwedhelm

Der ehemalige Post-Chef Klaus Zumwinkel ist wegen Hinterziehung von knapp einer Million Euro Steuern zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er eine Million Euro zahlen.Das entschied das Landgericht Bochum am vergangenen Montag und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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Zumwinkel ist der bisher prominenteste Täter im sogenannten Liechtenstein-Verfahren, das Hunderte von Personen ins Visier von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft brachte.

Aufgeflogen waren die Hinterziehungen, als der Bundesnachrichtendienst einen Datenträger mit entsprechenden Informationen angeboten bekam, diesen erwarb und dann an die Ermittlungsbehörden weitergab.

Nach wie vor umstritten ist, ob diese Daten überhaupt strafprozessual verwertbar waren. Mit Zumwinkels Geständnis in der vergangenen Woche war jedoch klar, dass diese Frage nicht an seinem Fall entschieden wird.

Seine Steuerschuld hatte der ehemalige Manager bereits beglichen.

Vertreter Zumwinkel

FEIGEN GRAF (Frankfurt): Hanns Feigen

STRECK MACK SCHWEDHELM (Köln): Dr. Rolf Schwedhelm

Vertreter Anklage

STAATSANWALTSCHAFT BOCHUM : Daniela Wolters, Gerrit Gabriel (Oberstaatsanwalt)

Landgericht Bochum, 12. Große Wirtschaftsstrafkammer

Wolfgang Mittrup (Vorsitz)

Zumwinkels Anwälte stehen ihm seit Beginn des Verfahrens zur Seite.

Etwas anders ist die Situation auf Seiten der Staatsanwaltschaft gelagert: Zwar war auch Wolters, soweit bekannt, seit Beginn dabei. Eigentlich im Sitzungssaal zu erwarten gewesen wäre auch Margrit Lichtinghagen, die bei der Durchsuchung bei Zumwinkel ebenfalls anwesend war.

Lichtenhagen hat jedoch nach einer heftigen Auseinandersetzung mit ihrer Behörde in einem anderem Zusammenhang diese zum Jahresende verlassen. Sie galt als treibende und oft kompromisslose Kraft der Wirtschaftsabteilung in Bochum und hatte die Verfolgung der gesamten Liechtenstein-Affäre vorangetrieben.

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