Juve Plus Urteil mit Sprengkraft

Befristeten Verträgen für Profisportler droht das Aus

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Der Fußball-Bundesligist 1. FSV Mainz 05 hat den Arbeitsvertrag seines früheren Torwarts Heinz Müller zu Unrecht befristet. Dies hat das Arbeitsgericht Mainz entschieden. Das Urteil könnte Signalwirkung für befristete Arbeitsverträge im Profisport haben.

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Müller wehrt sich gegen sein Vertragsende 2014. Der Torhüter hatte sich dem Verein 2009 für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren angeschlossen. 2012 verlängerten beide Seiten um weitere zwei Jahre. Ab der Winterpause 2013/14 sortierte der damalige Trainer Thomas Tuchel den Stammkeeper aber aus. Müller klagte vor dem Arbeitsgericht Mainz und argumentierte, dass sein Arbeitsvertrag entgegen der Befristung weiter fortbestehen würde. Außerdem klagte er auf Prämiennachzahlung. Mainz 05 dagegen stellte sich auf den Standpunkt, dass der Verein angesichts der ungewissen Leistungsfähigkeit eines damals 34-jährigen Spielers keinen unbefristeten Vertrag geschlossen habe. Schließlich seien befristete Verträge in nahezu allen Profisportarten Standard.

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