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Urteile im VIP-Steuerstrafverfahren

Die Verantwortlichen des VIP-Medienfonds müssen für mehrere Jahre in Haft. Das Landgericht München verhängte die Freiheitsstrafen und beendete Mitte November nach sieben Monaten den größten Steuerstrafprozess Deutschlands. VIP-Gründer Andreas Schmid soll nach dem Willen der Richter wegen Steuerhinterziehung sechs Jahre in Haft, VIP-Geschäftsführer Andreas Grosch erhielt zwei Jahre auf Bewährung sowie die Auflage einer Geldbuße von 30.000 Euro.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten bei der Konzeption ihres Medienfonds tausenden Anlegern gesetzeswidrige Steuersparmodelle zu verschaffen suchten. Schmid und Grosch haben angekündigt, Revision einlegen zu wollen. (Jörn Poppelbaum)

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