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Schiedsgericht weist Einwände von Deutschland und EU zurück

Muss Deutschland den schwedischen Vattenfall-Konzern wegen des Atomausstiegs entschädigen? Die EU und die Bundesrepublik hatten Einwand dagegen erhoben, dass über diese Frage ein Schiedsgericht der Weltbank entscheidet – und dies mit dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Frühjahr begründet. Nun hat das ICSID-Gericht diesen Einwand in einer umfangreich begründeten Entscheidung zurückgewiesen. Das ist nicht nur für das Vattenfall-Verfahren von Bedeutung – sondern für eine ganze Reihe von Investorenklagen im Energiesektor.

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Happ_Richard
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