Juve Plus Verbandsklagerecht gestärkt

Deutsche Umwelthilfe siegt mit Geulen & Klinger

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Erst kürzlich hat eine Gesetzesänderung im Umweltrecht das Klagerecht von Verbänden bei Vorhaben gestärkt, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das Klagerecht für Verbände nun darüber hinaus erweitert. Die Leipziger Richter entschieden, dass ein Verband auch gegen einen Luftreinhalteplan klagen darf.

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Remo Klinger
Remo Klinger

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