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Die Vermittlungsplattform für Essensbestellungen führt in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Klausel, die es den angeschlossenen Restaurants untersagt, Essen über ihre eigenen Vertriebskanäle günstiger anzubieten als auf Lieferando. Anders als im Fall von Booking.com oder bei HRS, wo es ein einschlägiges OLG-Urteil gab, sieht das Bundeskartellamt hierin aktuell keinen Anlass zur Ergreifung von Maßnahmen.