Juve Plus Bestpreisklauseln

Verfahren gegen Gleiss-Mandantin Lieferando eingestellt

Das Bundeskartellamt sieht aktuell keinen Anlass, gegen eine sogenannte Bestpreisklausel bei Lieferando vorzugehen. Anders als im Hotelbuchungsmarkt, wo es 2021 eine einschlägige Untersagungsentscheidung vom Bundesgerichtshof gab. Dennoch beobachtet das Amt Bestpreisklauseln weiter genau.

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Die Vermittlungsplattform für Essensbestellungen führt in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Klausel, die es den angeschlossenen Restaurants untersagt, Essen über ihre eigenen Vertriebskanäle günstiger anzubieten als auf Lieferando. Anders als im Fall von Booking.com oder bei HRS, wo es ein einschlägiges OLG-Urteil gab, sieht das Bundeskartellamt hierin aktuell keinen Anlass zur Ergreifung von Maßnahmen.

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