Das seit 2015 laufende Verfahren steht stellvertretend für viele Konflikte, deshalb wird der Wikingerhof vom Hotelverband Deutschland unterstützt. Das hatte 2009 einen Vertrag mit dem Portal geschlossen, um seine Zimmer im Internet anzubieten. Grund für den Rechtsstreit: Booking.com habe Zimmerpreise ohne Zustimmung des Wikingerhofs als vergünstigt oder rabattiert ausgewiesen, hohe Provisionen für gute Platzierungen bei den Suchanfragen verlangt und Kontaktdaten zurückgehalten. Dagegen klagte das Hotel vor dem Landgericht (LG) Kiel auf Unterlassung, doch das erklärte sich für nicht zuständig: Gerichtsstand sei der Firmensitz Amsterdam (Az.: 14 HKO 108/15 Kart). Ende 2017 bestätigte das OLG Schleswig diese Entscheidung (Az.: 16 U 10/17 Kart) und sah die Sache als so klar an, dass der Senat nicht einmal eine Revision zuließ.
Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH erfolgreich
Doch eine Nichtzulassungsbeschwerde des Wikingerhofs beim Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Sommer 2018 Erfolg (Az.: KZR 66/17). Der BGH verwies die Sache nach Luxemburg, um zu klären: Muss das Hotel in Amsterdam klagen, wie es die Gerichtsstandklausel in den Booking-AGB vorsieht? Oder handelt es sich um einen Deliktsverstoß, so dass der Wikingerhof auch in Deutschland klagen kann? Der EuGH entschied nun: Beruft sich ein Kläger auf einen Wettbewerbsverstoß, verdrängt der Vertragsgerichtsstand (Amsterdam) nicht den Deliktsgerichtsstand.
Nun liegt der Fall wieder beim BGH, der ihn voraussichtlich mit einer Marschroute für die Richter zurück nach Schleswig-Holstein verweisen wird. Inhaltlich hat sich wegen der Zuständigkeitsfrage noch kein Gericht ausführlich mit der Klage befasst. Das muss nun nachgeholt werden. Während der Hotelverband das EuGH-Urteil als Meilenstein feiert, weil das marktmächtige Buchungsportal aus Holland nun auch vor deutschen Gerichten angegriffen werden kann, sehen manche Beobachter in der Luxemburger Entscheidung auch eine Einladung zum sogenannten Forum Shopping: Denn sie lässt sich so lesen, dass Kläger künftig bei vertraglichen Streitigkeiten nur noch behaupten müssen, es habe im Übrigen auch einen Gesetzesverstoß gegeben, zum Beispiel gegen Wettbewerbsrecht – und schon sei eine Klage am Deliktgerichtsstand möglich.
Vertreter Wikingerhof
SGP Schneider Geiwitz (Brüssel): Dr. Volker Soyez (Kartellrecht)
Haver & Mailänder (Stuttgart): Dr. Christian Aufdermauer (Konfliktlösung)
Dr. Peter Wessels (BGH-Vertretung; Karlsruhe)
Vertreter Booking.com
Inhouse (Amsterdam): Menno Sijstermans (Senior Legal Counsel; Litigation)
Rohnke Winter (Karlsruhe): Dr. Thomas Winter (BGH-Vertretung)
Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan (Hamburg): Dr. Nadine Herrmann (Federführung); Associates: Dr. Lennert Alexy, Dr. Christoph Bauch (alle Konfliktlösung)
Vertreter Europäische Kommission
Inhouse (Brüssel): Dr. Gero Meeßen, Muriel Heller (beide Juristischer Dienst)
Europäischer Gerichtshof, Große Kammer
Dr. Koen Lenaerts (Präsident des Gerichtshofs), Rosario Silva de Lapuerta (Vizepräsidentin), Jean-Claude Bonichot, Alexander Arabadjiev, Alexandra Prechal, Dr. Camelia Toader, Dr. Marek Safjan, Prof. Dr. Thomas von Danwitz, Daniel Šváby, Küllike Jürimäe, Constantinos Lycourgos, Prof. Dr. Peter Xuereb
Generalanwalt
Henrik Saugmandsgaard Øe
Hintergrund: Soyez, der den Wikingerhof federführend vertritt, ist seit langem die erste Wahl des Hotelverbands im Kartellrecht. Er führt unter anderem den langwierigen Streit zwischen der Hotelbranche und Bewertungsportalen wie Booking.com, HRS und Expedia über sogenannte Bestpreisklauseln. Im Bestpreisklauselstreit vertrat zunächst auch Quinn-Partnerin Herrmann Booking.com in einem Verfahren des deutschen Kartellamts. Als dieses 2015 mit einer Untersagungsentscheidung endete, mandatierte das Portal für eine Beschwerde vor dem OLG Düsseldorf Gleiss Lutz. Die Beziehung zwischen Herrmann und Booking reicht zurück bis in ihre Zeit bei Allen & Overy, von der sie 2012 zu Quinn Emanuel gewechselt war.
Auch Soyez hat die Kanzlei gewechselt, er stieß im Sommer aus dem Brüsseler Büro von Haver & Mailänder zu SGP Schneider Geiwitz, um die Präsenz der Ulmer Kanzlei in Brüssel auszubauen. Im Januar, als der aktuelle Fall vor der Großen Kammer in Luxemburg verhandelt wurde, waren Soyez und Haver & Mailänder-Partner Aufdermauer noch Kanzleikollegen. Die BGH-Anwälte Wessels und Winter haben Schriftsätze zur Nichtzulassungsbeschwerde des Wikingerhofs verfasst, standen vor dem EuGH nicht in erster Reihe. Das wird sich nun voraussichtlich wieder ändern, wenn sich der BGH erneut mit dem Fall befasst.