Juve Plus Altersgrenze gekippt

Verfassungsgericht: kein Zwangsruhestand für Notare

Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts haben die Altersgrenze für Notare gekippt. Die Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf sogenannte Anwaltsnotare. ,Nur-Notare' sind davon ausdrücklich ausgenommen. Es ist der tiefste Einschnitt in das Berufsrecht der Notare seit vielen Jahren.

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Der Senat hat entschieden, dass die Paragrafen 47 Nr. 2 Var. 1 und 48a der Bundesnotarordnung mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 des Grundgesetzes unvereinbar sind, soweit sie das Anwaltsnotariat betreffen. Die für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärten Vorschriften sind jedoch bis zum 30. Juni 2026 auch im Bereich des Anwaltsnotariats weiter anwendbar. Bis dahin ausgeschiedene Anwaltsnotare können sich dann nach Maßgabe der hierfür geltenden Vorschriften wieder neu bewerben.

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