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Das Amtsgericht Oldenburg hatte Vodafone verpflichtet, sämtliche DNS-Anfragen ihrer Kunden zu überwachen und aufzuzeichnen. DNS-Anfragen entstehen jedes Mal, wenn ein Internetnutzer eine Webseite aufruft, da dabei die Domain in eine IP-Adresse übersetzt wird. Die Maßnahme sollte dazu dienen, unbekannte Nutzer zu identifizieren, die eine bestimmte Webseite aufrufen, welche die Ermittlungsbehörden mit Wirtschaftsstraftaten in Verbindung gebracht hatten. Das Bundesverfassungsgericht warnte vor „massenhaften und irreversiblen Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis“ und hob die besondere Eingriffstiefe der Anordnung hervor.