Im Vergabestreit wegen des Baus einer Restabfallanlage der Deponiegesellschaft Schneidenbach GmbH hat sich die Beschwerdeführerin RWE Umwelt Ost GmbH durchgesetzt. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden darf die Deponiegesellschaft dem RWE-Wettbewerber Herhof Umwelttechnik GmbH nicht mehr mit dem Anlagenbau beauftragen. Herhof hatte zunächst den Zuschlag erhalten. Die nicht zum Zuge gekommene RWE hatte sich jedoch vor dem OLG beschwert, weil die Deponiegesellschaft sich letztlich bei der Zuschlagerteilung nicht an die eigenen Ausschreibungvorgaben gehalten habe. Nun muss eine Neubewertung der Angebote erfolgen.(TM)Vertreter RWE Umwelt Ost
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