Immerhin hat Dr. Stefan Hertwig, Kölner Partner von CBH Cornelius Bartenbach & Partner, nur durch seine vergaberechtliche Spitzfindigkeit für die Baufirma Bunte und den internationalen Konzern Big Dutchman die Tür zu dem Projekt Ahlhorn wieder aufgestoßen.
Auf der Gegenseite des Streits um den Verkauf des Flugplatzes standen die Bundesrepublik als Eigentümerin des Truppengeländes.
Über eine besondere, dem Bundesverteidigungsministerium unterstellte Gesellschaft, die g.e.b.b., läuft der Abverkauf von nicht mehr benötigten Militärgrundstücken, darunter auch der ehemalige Nato-Flughafen Ahlhorn. Eigentlich hatte sich die g.e.b.b. gemeinsam mit der Gemeinde Großenkneten schon für die VLR-Wirtschaftsberatung und den Finanzinvestor Freight International aus Dubai als Käufer entschieden.
Doch es kam anders. Bunte und Big Dutchman monierten unter Berufung auf das Vergaberecht, dass der Verkauf nicht ordentlich ausgeschrieben worden sei, und leiteten ein so genanntes Nachprüfungsverfahren ein.
„Das Interessante an dem Beschluss ist für mich außer dem inhaltlichen Ergebnis, dass die Volumina der Fälle jetzt immer mehr in Regionen vorstoßen, in denen es sich lohnt, richtig zu kämpfen“, ist die geschäftssinnige Analyse eines Vergaberechtlers. Welchen Kaufpreis der Investor aus Dubai zu zahlen bereit war, ist geheim.
Doch das Potenzial des Geländes ist offenbar äußerst interessant. Als „Herzstück des Flugplatzes“ bezeichnet die g.e.b.b. die „extrem belastbare, ost-westlich ausgerichtete 2.650m lange Start- und Landebahn“. Wo früher schwere Truppentransporter der Bundeswehr den Ernstfall probten, sollte dementsprechend nach den Überlegungen von Bunte und Big Dutchman ein Frachtflughafen inklusive Wartungszentrum für Flugzeuge entstehen.
Auch VLR verfolgte mit dem Freight International die Idee eines Ausbaus zu einer Art Frachtflugdrehkreuz. Doch erst einmal hat das OLG Düsseldorf allen diesen Plänen ein Ende bereitet.
Der Vergabesenat stoppte den schon so gut wie beschlossenen Verkauf der Immobilie an Freight International und ordnete stattdessen eine komplette und europaweite neue Ausschreibung des geplanten Verkaufs an. Wenn wie hier bestimmte Vorgaben für die Nutzung existieren – es sollte einen städtebaulichen Vertrag mit Großenkneten geben – dann gehe es um eine Baukonzession und so etwas sei nun einmal vergabepflichtig.
„Von dem Beschluss ist das gesamte Flächenmanagement der Öffentlichen Hand betroffen. Dabei kommt es nicht auf den vereinbarten Kaufpreis an sondern wird der Schwellenwert zur europaweiten Ausschreibungspflicht schon dann überschritten, wenn der Käufer entsprechende Erlöse mit Dritten erzielen will“, sagt Hertwig.
Auch die g.e.b.b. hat schon geäußert, dass der Beschluss die Art und Weise künftiger Grundstücksverkäufe künftig verändern wird. Dabei geht es keineswegs nur um militärische Flächen, sondern nach Einschätzung von Vergaberechtlern zum Beispiel auch um gemeindliche Gewerbegebiete. Einer sieht schon „eine Flut von europaweiten Ausschreibungen“ kommen. Ein anderer freut sich: „Solche Geschäfte fanden bisher oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; wer die besten Kontakte hatte, bekommt das Grundstück.“
Es ist nicht das erste Mal, dass in großvolumigen Investitionsentscheidungen das Vergaberecht als Waffe eingesetzt wird. Das Berliner Vorzeigeprojekt Großflughafen Schönefeld war 1999 einer der ersten Fälle, in denen das Vergaberecht sich spektakulär Respekt verschaffte.
Vor drei Jahren dann musste sich auch die g.e.b.b. schon einmal über die Einhaltung der Ausschreibungsvorschriften belehren lassen (JUVE 07/03). Mittels einer gesellschaftsrechtlichen Konstruktion hatte man – damals im Nachprüfungsverfahren vertreten durch Hengeler Mueller – versucht sich in den freieren Geltungsbereich des Privatrechts zu schieben.
Das neue Selbstbewusstsein der Vergaberechtler kommt also nicht von ungefähr – und es sichert ihre Zukunft auch in Großkanzleien. Denn auch wenn diese auf Gesellschaftsrecht und Transaktionen ausgerichtet sind, kann vergaberechtliches Know-how entscheidend werden.
Noch ist es zwar nicht so weit, dass Vergaberechtsspezialisten ständig Anrufe von Headhuntern bekommen. Doch immerhin hat Freshfields auch nach ihrer Umstrukturierung mit Dr. Friedrich Hausmann und seinem Mentor Dr. Joachim Prieß noch zwei starke Partner auf diesem Terrain.
Und die transaktionsstarke Kanzlei Clifford Chance, die vor einigen Monaten ihren Vergaberechtsspezialisten an Görg Rechtsanwälte verlor (JUVE 03/07) hat ebenfalls nicht viel Zeit verstreichen lassen, um die entstandene Lücke wieder zu füllen. Sie holte sich mit Thomas Schabel einen der bekanntesten Namen im Vergaberecht (siehe Nachricht in dieser Ausgabe).
Vertreter Bunte/Big Dutchman
CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner (Köln): Dr. Stefan Hertwig (Vergaberecht), Dr. Joachim Strieder (Vertragsgestaltung); Associate: Regina ´
Öynhausen (Vergaberecht)
Vertreter g.e.b.b./Bundesrepublik Deutschland
Freshfields Bruckhaus Deringer (Berlin): Dr. Friedrich Hausmann (Vergaberecht), Dr. Michael Schäfer (Vertragsgestaltung)
Vertreter VLR Wirtschaftsberatung
Scheuer Kloevekorn (Bonn): Helmut Rötzel
OLG Düsseldorf, Vergabesenat
Heinz-Peter Dicks (Vorsitzender Richter)
Vorinstanz: 3. Vergabekammer des Bundes (Bundeskartellamt/Bonn)
Eva-Maria Grotzfeld (Vorsitzende)