Vergleich Kabel Deutschland und Bayerischer Rundfunk
Im Streit um die Sendeplatzumbelegung im Kabelnetz des Großraums München haben sich die Klägerin Bayerischer Rundfunk (BR) und die Kabel Deutschland GmbH (KDG) verglichen. Die Richter des Landgerichts München I hatten den Parteien dies bereits vor der mündlichen Verhandlung am 3. März nahegelegt. Zu der Auseinandersetzung kam es im Rahmen des Kabelnetzausbaus zu einem rückkanalfähigen Netz. Hierfür ist es erforderlich, die ersten Sendeplätze zu räumen, weshalb der BR, der bislang, wie für Regionalsender üblich, auf Platz drei lag, auf Platz 13 verschoben werden sollte. Dem BR ist es nicht gelungen, dies zu verhindern bzw. eine Verschiebung auf den derzeit von Sat 1/Pro7 belegten Platz sieben zu erreichen. Allerdings konnte der öffentlich-rechtliche Sender im Vergleich einige Punkte durchsetzen. Als wichtig hebt der BR hervor, dass die KDG verpflichtet wurde, bei der nächsten Ausbaustufe des Kabelnetzes in Bayern, dies mindestens sieben Monate vor der Maßnahme mitzuteilen. Zudem hat sich die Beklagte KDG bereit erklärt, unter anderem durch Briefsendungen und Laufband-Einblendungen auf dem TV-Bildschirm die betroffenen Haushalte über die Umstellung zu informieren.
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