Weiterlesen mit
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
4 Wochen gratis testen
Firmenabo buchenIhre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
Der Musterkläger hatte behauptet, dass Schrempp nicht erst im Juli, sondern bereits im Mai 2005 erklärt habe, sein Amt zum Jahresende niederzulegen. Diese Insidertatsache hätte deshalb bereits im Mai veröffentlicht werden müssen, und nicht erst im Juli. Das Oberlandesgericht hatte zuvor dazu keinen Beweis erhoben. Das sei „verfahrensfehlerhaft“, so die BGH-Richter.