Der bekannte Sänger Xavier Naidoo hat Ende September erstmals eine Niederlage in den vielfältigen Rechtsstreitigkeiten mit seinem früheren Mentor und 3p-Chef Moses Pelham einstecken müssen. Das OLG Frankfurt entschied, dass die Verlagsverträge, die Naidoo mit dem 3p Songs Musikverlag GmbH und Universal Publishing GmbH abgeschlossen hatte, wirksam bleiben. Zuvor war der Sänger erfolgreicher: Das LG Mannheim und OLG Karlsruhe hatten in einem Parallelverfahren den Künstlervertrag des Sängers mit der Pelham GmbH für nichtig erklärt. Naidoo hatte auf dieser Grundlage darauf geklagt, dass sich die Nichtigkeit des Künstlervertrages automatisch auf die Verlagsverträge auswirke. Nachdem Naidoo vor dem LG Frankfurt gewonnen hatte, hob das OLG das Urteil nun auf und entschied zudem, dass Naidoo die Verlagsverträge nicht ohne Zustimmung der anderen beteiligten Urheber hätte kündigen können. Das OLG ließ die Revision zum BGH nicht zu. Naidoo erhob daraufhin Nichtzulassungsbeschwerde. (CA)
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