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Videorechte gelten auch für DVDs

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Die DVD ist gegenüber herkömmlichen Videokassetten keine neue Art der Nutzung. Damit beinhalten ältere Nutzungsrechte der Filmhersteller zur Vermarktung von Filmen auf Video automatisch auch die Rechte zur DVD-Zweitauswertung. Dies hat kürzlich der BGH entschieden.

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Dem Urteil vorausgegangen war die Klage des Filmausstatters Prof. Toni Lüdi, der die Verbreitung des 1980 produzierten Films „Der Zauberberg“ auf DVD verhindern wollte. Er verklagte deswegen die Verwertungsgesellschaft Kinowelt Home Entertainment, die über die Nutzungsrechte an dem Film verfügt, die sie zuvor ihrerseits von dem Filmproduzenten erworben hatte. Nach Ansicht des Klägers beinhalteten die damals übertragenen Rechte nur die Nutzung auf Video, nicht jedoch auf DVD, weil es zum damaligen Zeitpunkt noch keine DVD-Technik gab und in Deutschland keine Verwertungsrechte für noch nicht bekannte Nutzungsarten vergeben werden können.

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