Juve Plus VIP-Verfahren

Commerzbank hätte Prospektfehler erkennen müssen

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  • JUVE

Der Prospekt des VIP 4-Fonds ist fehlerhaft, weil die konkreten Zahlungsflüsse nicht ausreichend dargestellt wurden. Diese Prospektfehler hätte die Commerzbank im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung erkennen müssen, urteilte das Münchner Oberlandesgericht in der mündlichen Verhandlung. Das Landgericht München muss sich nun erneut mit der Klage einer Anlegerin befassen, die über die Commerzbank Anteile an dem VIP Medienfonds 4 erworben hatte. Das OLG München gab der Berufung der Anlegerin statt und hob das klageabweisende Urteil des Landgerichts auf. In der mündlichen Verhandlung bemängelte das OLG außerdem mit Verfahrensfehler des Landgerichts. Eine schriftliche Urteilsbegründung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

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