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Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch in zweiter Instanz entschieden (AZ: 20 U 3/11). Piëch habe im Zusammenhang mit den umstrittenen VW-Optionsgeschäften von Porsche eine „schwerwiegende Pflichtverletzung“ begangen. Das Landgericht Stuttgart hatte im vergangenen Jahr die Klage der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger in erster Instanz abgewiesen.