Juve Plus Waldschlösschenbrücke

Jahrelanger Streit endet zu Gunsten von Redeker-Mandantin

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Das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Dresdner Waldschlösschenbrücke war rechtswidrig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht. Die Landesdirektion Dresden muss nun eine nachträgliche Verträglichkeitsprüfung gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie durchführen, um die festgestellten Mängel zu beheben. Die Brücke darf stehen bleiben. (BVerwG AZ 9 C 3.16)

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Frank Fellenberg
Frank Fellenberg

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