Juve Plus Weiterverkauf von E-Books

CMS erstreitet Grundsatzurteil für Onlinehändler

Autor/en
  • Eva Lienemann

Wer E-Books oder Hörbücher aus dem Internet herunterlädt, darf sie nicht weiterverkaufen. Mit dieser Entscheidung hat das Hanseatischen Oberlandesgerichts die Rechte von Online-Buchhändlern gestärkt. Nach JUVE-Informationen handelt es sich bei dem beklagten Unternehmen um den Online-Händler Ebook.de, ehemals libri.de. Zu einer mündlichen Verhandlung kam es erst gar nicht: Das OLG wies die Berufung des Bundesverbands der Verbraucherzentrale mangels Erfolgsaussichten per Beschluss ab.

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Ole Jani
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