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WEKA Holding Süddeutscher Verlag

Das Landgericht Augsburg hat mit Urteil vom 1. Juli 2003 die erste Klage der WEKA Holding GmbH & Co. KG gegen die Agora Mediengruppe GmbH, einer Tochtergesellschaft des Süddeutschen Verlages, als unbegründet abgewiesen. Vertreter WEKA: Ashurst Morris Crisp (München): Dr. Karl J.T. Wach; Associate: Dr. Konrad Kern (beide Complex Litigation)

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Vetreter Süddeutscher Verlag/ Agora Mediengruppe: Beiten Burkhardt Goerdeler (München): Dr. Holger Peres (Federführung; Corporate); Dr. Christoph von Hutten (Presserecht)

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