Die medienträchtige Sonderverkaufsaktion von Schnäppchentickets der Deutschen Bahn in Lidl-Supermärkten hat ein gerichtliches Nachspiel. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (WBZ) hat im August Lidl vor dem Stuttgarter Landgericht verklagt. Die Wettbewerbsschützer werfen dem Discounter vor, er habe zu wenige Bahntickets angeboten und die Verbraucher durch "reißerische und fahrlässige" Werbung getäuscht. Die Verbraucherschützer konnten bereits einen ersten Teilerfolg erlangen. Das Gericht untersagte es Lidl laut Presseberichten, mit Schnäppchentickets zu werben, wenn diese nur für eine bestimmte Zeit gültig sind und darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Den Prozessbeginn verlegte das Gericht allerdings auf den 31. Oktober. Mit einem Urteil rechnen die Beteiligten erst Ende des Jahres. Lidl hatte im Mai damit geworben, zehn Tage lang Bahntickets für einen Preis von 49.99 Euro (Hin- und Rückfahrt) in seinen Filialen zu verkaufen. Die 550.000 Tickets waren bereits nach einer Stunde vergriffen. Vertreter WBZ
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