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Willkie erstreitet wichtige OLG-Entscheidung zum StaRUG

Das OLG Stuttgart hat erstmals rechtskräftig festgestellt, dass für die Anzeige und Durchführung eines StaRUG-Verfahrens bei deutschen KGs und GmbHs keine Gesellschafterzustimmung notwendig ist. Für Willkie zahlt sich mit dem Prozesserfolg der Wechsel des Latham-Restrukturierungsteams aus.

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Diese Maxime gelte jedenfalls dann, wenn ein Restrukturierungsverfahren die einzige erfolgversprechende Alternative zu einem Insolvenzverfahren sei, so das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Die Entscheidung (Az. 20 U 30/24) priorisiert den zügigen Sanierungsweg gegenüber der herrschenden gesellschaftsrechtlichen Meinung, die einen Gesellschafterbeschluss als zwingend ansieht, selbst wenn auf dem Weg in das Verfahren die Zeit drängt. Diese Ansicht stützen einige amts- und landgerichtliche Entscheidungen.

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