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Schon das OLG Hamburg hatte dies mit Urteil vom September 2007 so entschieden. Ferrero hatte sich mehrere Marken mit WM-Bezug schützen lassen, darunter etwa „WM“, „2010“ und „Südafrika 2010“. Die Fifa hingegen hatte sich die Marken „WM 2010“ und „South Africa 2010“ eintragen lassen. Darauf könne sie ihren Löschungsanspruch allerdings nicht stützen, argumentierte nun der BGH.