Juve Plus Wölbern-Strafprozess

BGH lehnt Revision ab – Schulte bleibt in Haft

Der frühere Chef des Investors Wölbern, Prof. Dr. Heinrich Schulte, bleibt in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Revision des Strafverfahrens gegen den Arzt und Finanzunternehmer abgelehnt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hamburgrechtkräftig, das Schulte im vergangenen Jahr zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren wegen gewerbsmäßiger Untreue in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt hatte.

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Der frühere Chef des Hamburger Emissionshauses Wölbern Invest, Prof. Dr. Heinrich Schulte, bleibt in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Revision des Strafverfahrens gegen den Arzt und Finanzunternehmer abgelehnt (5 STR 460/15). Damit ist das Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig, das Schulte im vergangenen Jahr zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren wegen gewerbsmäßiger Untreue in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt hatte (630 KLs 1/14 bzw. 5650 Js 27/12). 

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