JUVE Kanzlei des Jahres

Nachfolge/Vermögen/Stiftungen

  • Neue Erbschaftssteuer fördert Umstrukturierungen
  • Bewertungsfragen im Vordergrund
  • Vertraute Berater in der Krise hoch im Kurs


Die drei Beratungsbereiche sind eng miteinander verwoben: Aus der Nachfolgegestaltung in Familienunternehmen (einschließlich Unternehmensverkäufen) entstehen oft substanzielle Privatvermögen, deren Eigner hier als High Networth Individuals (HNI) oder Ultra High Networth Individuals (UNHI, bei Vermögen ab €100Mio) bezeichnet werden. Das Vermögen muss strukturiert, reinvestiert, gesichert und weitergegeben werden, häufig unter Einsatz von Stiftungslösungen.

Immer mehr Kanzleien beraten auch vermögende angestellte Privatpersonen in ihrem beruflichen Umfeld (etwa Manager, Sportler), was jedoch nur als Annex-Kompetenz Erwähnung findet. Zentral bleibt das Steuerrecht (inkl. Steuerforensik, betriebs- und finanzwirtschaftliche Beratung), hinzu kommen Gesellschaftsrecht und Transaktionsarbeit (M&A, Private Equity), Erb-, Familien- und Kunstrecht, Stiftungsrecht und Testamentsvollstreckung.

Entwicklungen

Die Wirtschaftskrise hat auch in Familienunternehmen und Privatvermögen deutliche Spuren hinterlassen. Neben großen Unternehmerfamilien wie Schaeffler, Schickedanz und Merckle fragten Unternehmer aller Größenordnungen rechtliche Beratung mit dem Ziel der Vermögenssicherung nach. Im Vordergrund stand dabei die Trennung unternehmerischen und privaten Vermögens, um in einer möglichen Unternehmenskrise nicht voll persönlich in Haftung genommen zu werden. Insofern war die neue Erbschaftssteuer Fluch und Segen zugleich: Einerseits zwingt sie ohnehin zur Unterteilung von Betriebs- u. Verwaltungsvermögen, andererseits war es anfangs häufig gar nicht mehr möglich, zu planen, welches Recht – altes oder neues – günstiger ist.

Nachfolgeregelungen wegen unklarer Rechtslage zurückgestellt

Sinnvolle Nachfolgeregelungen wurden deshalb aufgeschoben. Nun haben Berater umso mehr zu tun. Es zeigt sich, dass ein konsequenter Umbau von Unternehmensstrukturen im Sinne der Erbschaftssteuerreform viel bringen kann: Mit dem Outsourcing bestimmter Dienstleistungen und der rechtlichen Trennung von Verwaltungsvermögen sind schnell Konstruktionen denkbar, die es relativ sicher erscheinen lassen, die Lohnsumme konstant zu halten und so nach zehn Jahren erbschaftssteuerfrei dazustehen.

Erbschaftssteuerreform sorgt für Beratungsbedarf

Die Ungleichbehandlung von Betriebs- und Privatvermögen könnte allerdings die Verfassungsmäßigkeit der neuen Erbschaftssteuer in Frage stellen. Die Reform rückte auch Bewertungsfragen in den Vordergrund, weshalb kombinierte juristische und betriebswirtschaftliche Kompetenz stärker gefragt ist denn je.

Der Markt

Diese Kombination können multidisziplinär aufgestellte Kanzleien tendenziell besser anbieten. Tatsächlich gibt es davon im Segment der Nachfolge- und Vermögensberater recht viele: etwa Top-Kanzleien wie Flick Gocke Schaumburg, RP Richter & Partner oder Nörr Stiefenhofer Lutz. Die Genannten sowie P+P Pöllath + Partners und Hennerkes Kirchdörfer & Lorz prägen weiter das Bild des Markts.

Enge Mandatsbeziehungen zahlen sich in unsicheren Zeiten aus

Sie alle sind es, die seit vielen Jahren enge Beziehungen zum deutschen Mittelstand und vermögenden Privatpersonen sowie deren Family Offices aufgebaut haben, was sich in der Krise besonders auszahlt: Die Mandanten neigen eher dazu, den altbekannten, verlässlichen Berater an ihrer Seite zu haben.

Corporate-Kanzleien nehmen mit der Umstrukturierungsberatung an Fahrt auf

Doch auch ein anderes Phänomen war zu beobachten: Erscheinen die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen bei einer Unternehmensumstrukturierung besonders komplex oder international, sodass Nachfolgeerwägungen zunächst etwas in den Hintergrund treten, greifen große Familienunternehmen vermehrt auf solche Kanzleien zurück, die besonders für ihre gesellschaftsrechtliche Arbeit bekannt sind. Insofern bescherte die Krise Freshfields Bruckhaus Deringer und Hengeler Mueller nochmals Rückenwind und bestärkte diese Kanzleien darin, ihr Angebot für das Segment der Familienunternehmen weiter auszubauen. Die Beteiligung an den wichtigsten, teils öffentl. bekannten, teils aber auch nicht publizierten Umstrukturierungen zum Teil milliardenschwerer Familienunternehmen, hat beide Kanzleien gut beschäftigt.

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