Berufskläger verurteilt: KNP erstreitet Schadenersatz für REII
Klaus Zapf, Aktionär der Real Estate International Investment (REII), muss dem Immobilieninvestor Schadenersatz leisten, weil er durch eine sittenwidrige Anfechtungsklage eine Kapitalerhöhung des Unternehmens verzögerte. Das hat das Landgericht Frankfurt in dieser Woche entschieden. Mit Zapf ist – soweit bekannt – erstmals ein so genannter Berufskläger zu Schadenersatz verurteilt worden.
Diese erwerben Anteile an Aktiengesellschaften und überziehen diese anschließend regelmäßig mit Klagen. Häufig blockieren sie die Unternehmen dabei durch Anfechtungsklagen.
Denn Beschlüsse von Hauptversammlungen können erst durchgeführt werden, wenn sie ins Handelsregister eingetragen wurden. Solange eine Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse läuft, können diese Eintragungen jedoch nicht vorgenommen werden. Die Mehrheit der Verfahren, die Berufskläger bislang angestrengt haben, endeten Presseberichten zufolge mit Vergleichen, die für die Unternehmen sehr kostspielig sein können.
Zapf, der in der Vergangenheit auch eines der größten Speditionsunternehmen Deutschlands aufbaute, hatte diesmal dagegen geklagt, dass die Hauptversammlung der Real Estate International Investment, vormals Nanoinvests, nicht in Düsseldorf hätte stattfinden dürfen. Zudem hätten relevante Unterlagen nicht vorgelegen. Damit blockierte er die auf dem Aktionärstreffen Ende Mai beschlossene Kapitalerhöhung.
Zapf hatte aber angeboten, seine Klage zurückzunehmen, wenn ihm 3.500 Bezugsrechte für neue Aktien zugestanden würden. Darin sah das Gericht ein sittenwidriges Verhalten, da sich Zapf auf diesem Wege ihm nicht zustehende Vorteile verschaffen wollte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (Astrid Jatzkowski)
Vertreter Zapf
ANGELIKA WIRTH-ZOBEL (Berlin)
Vertreter REII
KNP DR. NENNINGER PENATZER & KRINS (Nettetal): Dr. Bernd Nenninger; Associate: Thorsten Hübbers
Landgericht Frankfurt, 5. Kammer für Handelssachen
Martin Müller (Vorsitzender Richter)
KNP war bei REII erst nach der Hauptversammlung ins Mandat gekommen. Wirth-Zobel hat Zapf auch schon im Zusammenhang mit Klagen gegen CDV Software Entertainment vertreten. Das Verfahren endete im Januar mit einem Vergleich. CDV wurde, Informationen aus der Presse zufolge, seinerzeit unter anderem von Dr. Jörg Ritter, Partner bei Holme Roberts & Owen in München, beraten.
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