Punktsieg: BayernLB-Mitarbeiter erstreiten mit Kanz Hans Schulz Anspruch auf Versorgungszusage
Die Ansprüche zweier Mitarbeiter auf eine Beamtenaltersversorgung sowie weitere Vorzüge gegenüber der BayernLB bestehen zu Recht. Das stellte das Arbeitsgericht München fest und urteilte, dass die Mitarbeiter aufgrund einer von der Bank gemachten sogenannten Gesamtzusage einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf eine Versorgungszusage haben.
- Heidrun Hans
Im Herbst hatte das Management der durch Milliardenverluste und den Skandal um die Hypo Alpe Adria erschütterte BayernLB beschlossen, die bisher beamtenähnliche Versorgung auf eine beitragsfinanzierte Vorsorge umzustellen. Presseberichten zufolge könnten so die Kosten für die Altersversorgung über 30 Jahre um etwa 1,2 bis 1,5 Milliarden Euro gesenkt werden. Außerdem würden Kündigungen künftig erleichtert. Der Schritt soll rund 2.000 Mitarbeiter betreffen, die vor 2002 ihre Arbeit bei der BayernLB aufgenommen haben. Insgesamt haben dagegen knapp 100 Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht München geklagt.
Die Bank hatte 1994 die Voraussetzungen für die Verleihung eines Versorgungsrechts, einer Form der betrieblichen Altersversorgung, genannt. Das Gericht wertete dies als Gesamtzusage, die Inhalt des Arbeitsvertrags geworden sei und von der Bank nicht einseitig widerrufen werden könne. Die BayernLB hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung zum Landesarbeitsgericht einzulegen. (Geertje Oldermann)
Vertreter Mitarbeiter
Kanz Hans Schulz (München): Heidrun Hans (Arbeitsrecht)
Vertreter BayernLB
Gleiss Lutz (München): Dr. Burkard Göpfert, Dr. Martin Diller (Stuttgart), Carolin Siegrist; Associates: Carolin Drägert, Katharina Fellenberg
Arbeitsgericht München, 37. Kammer:
Soila Zenger (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: Kans Hans Schulz berät und vertritt regelmäßig Betriebsräte und Arbeitnehmer vor allem in der Region München. Im Zusammenhang mit der Versorgungszulage vertritt sie rund 40 Mitarbeiter der BayernLB.
Der Münchner Gleiss-Partner Göpfert berät die BayernLB seit Langem in arbeitsrechtlichen Fragen. Diller, sein Kollege aus Stuttgart, wurde wegen spezieller Aspekte der betrieblichen Altersversorgung hinzugezogen.
zum Stellenangebot