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Die Wasserpreisgestaltung der Stadtwerke Enwag aus Wetzlar ist missbräuchlich. Der Versorger muss deswegen seine Preise um rund 30 Prozent verringern, entsprechend der Preissenkungsverfügung der Hessischen Landeskartellbehörde aus dem Jahr 2007. Das beschloss der Bundesgerichtshof und bestätigte damit das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Die Entscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Missbrauchskontrolle von Wasserpreisen.