Juve Plus BGH-Grundsatzurteil

CMS erstreitet Kündigungsschutz für GmbH-Geschäftsführer

Autor/en
  • Catrin Behlau

Auch GmbH-Geschäftsführer können unter das Kündigungsschutzgesetz fallen. Dies hat der BGH in Karlsruhe in einer Grundsatzentscheidung festgestellt.

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Geklagt hatte der ehemalige Geschäftsführer F. der Austria Leasing GmbH. Die Tochter der österreichischen Raiffeisen-Bankengruppe hatte den Geschäftsführer abberufen, seinen Arbeitsvertrag gekündigt und die Pensionszusage widerrufen. Der Geschäftsführer klagte daraufhin auf einen Fortbestand des Anstellungsverhältnisses. In seinem Vertrag war eine Kündigungsfrist nach den Bestimmungen des deutschen Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer vereinbart worden.

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