Mautstreit: Kieler Einzelanwalt erringt gegen den Bund Teilsieg für Fuhrunternehmer
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster muss sich erneut mit den Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Autobahnmaut für Lastkraftwagen (Lkw) beschäftigen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verwies die Klage eines Fuhrunternehmers zurück.
- Holger Peres
Im Detail hat das OVG Münster nun über die Frage zu entscheiden, ob die Spreizung der Mautsätze für Lkws mit bis zu drei Achsen einerseits und vier oder mehr Achsen andererseits zwischen 2003 und 2007 rechtens war.
Dem Themenkomplex lagen zwei Verfahren zugrunde: Im ersten hatte ein Fuhrunternehmer den Mautbescheid des Bundes angegriffen und auf Erstattung von 22,43 Euro geklagt. Die Sätze der Mautverordnung seien nicht sachgerecht festgelegt. So sei es nicht angemessen, dass sich die Mautsätze für kleine Lkw mit bis zu drei Achsen und die für größere Fahrzeuge mit vier oder mehr Achsen nur minimal unterschieden. Im ersten Anlauf war er gescheitert, vor dem OVG lediglich einen Betrag von zwei Cent erstritten.
In einem zweiten Verfahren hatte die in den Niederlanden ansässige Blumengroßhändlerin H. geklagt. Sie hielt Lkw-Fahrten für nicht mautpflichtig, weil sie nicht nur dem Transport, sondern auch Verkaufszwecken dienen.
Das OVG muss nun prüfen, ob es einen Zusammenhang zwischen der Zahl der Achsen eines Lkws und den kapazitätsabhängigen Kosten gibt. Denn bei der Mautberechnung wird davon ausgegangen, dass die Zahl der Achsen auch die Menge der Fracht bestimmt, die wiederum 60 Prozent der Mautkosten ausmacht. Das Münsteraner Gericht hatte diese Prüfung versäumt und gleichzeitig betont, der Bundesregierung hätte bei der Höhe der Mautsätze ein weiter Gestaltungsspielraum zugestanden.
Im Laufe des Verfahrens hatte sich zudem die Frage gestellt, ob der Bund die Mautgebühren durch falsches Auf- und Abrunden falsch berechnet habe. Das OVG verurteilte deshalb die Bundesrepublik zur Rückerstattung überzahlter Mautbeträge von 2 Cent an den Fuhrunternehmer und 2,52 Euro an die Blumenhändlerin. Das BVerwG bestätigte dies.
Sollte das OVG zu dem Schluss kommen, dass die Bundesrepublik zu Lasten der Mautpflichtigen falsch berechnet hat, könnten sich daraus hohe Kosten für den Bund ergeben. (sg)
Vertreter Fuhrunternehmer
Dr. Dietmar Kettler (Kiel)
Vertreter Blumenhändlerin
Von der Seipen & Steinberg (Köln): Stephanie Müller (bis zur 2.Instanz)
Vertreter Bundesrepublik Deutschland
Beiten Burkhardt (München): Dr. Holger Peres, Dr. Stephen Lampert
Bundesverwaltungsgericht, 9. Senat
Dr. Ulrich Storost (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Dass Beiten das Mandat des Bundes erhielt, ist keine Überraschung. Denn zum Themenkomplex Autobahnabgaben steht ein Team der Kanzlei um Holger Peres dem Staat auch im seit sechs Jahren andauernden Streit mit den Betreibern Lkw-Mautsystems, der Firma Toll Collect zur Seite. Das Projekt wurde seinerzeit erst mit großer Verspätung fertiggestellt. Es ist das größte jemals vor einem deutschen Schiedsgericht verhandelte Fall.
Auf der Gegenseite stand für den Fuhrunternehmer mit dem Kieler Dieter Kettler ein Einzelanwalt, der sich auf Straßenverkehrs- und Mobilitätsfragen spezialisiert hat und ansonsten einen Arbeitsschwerpunkt auf das Recht für Radfahrer legt.