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2012-10-30

Prozessauftakt im Bärenstreit: Haribo setzt auf CBH, Lindt & Sprüngli vertraut WilmerHale

Dieser Markenrechtsstreit wird noch einige Zeit dauern: Der Bonner Süßwarenhersteller Haribo geht gegen den Schweizer Chocolatier Lindt & Sprüngli vor. Der Vorwurf: Lindts in goldener Folie verpackter Schokoladen-Teddy verletze die Rechte der unter der Marke “Goldbären” bekannten Haribo-Fruchtgummis. Vor dem Kölner Landgericht begann nun der Hauptsacheprozess, in dem Haribo auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz klagt (Az 33 O 803/11).

Ingo Jung

Ingo Jung

Dem Auftakt am Dienstag war bereits ein einstweiliges Verfügungsverfahren vorangegangen. Hier hatten sich die Kölner Richter auf die Seite Haribos gestellt und in einer einstweiligen Verfügung den Vertrieb des Lindt-Produkts verboten. In einem außergerichtlichen Vergleich hatten sich Haribo und Lindt aber danach darauf verständigt, die Frage bis in die höchsten Instanzen zu klären. Bis dahin könne Lindt den Teddy zunächst weiter vertreiben. Deshalb verzichtete der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung auf entsprechende Vergleichsvorschläge.

Der Fall greife knifflige Fragen des Markenrechts auf, so Schwitanski. Die Hauptproblematik liege darin zu entscheiden, inwieweit eine nationale Wortmarke mit einer dreidimensionalen Gestaltung kollidiere. Dazu liege bislang auch noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor.

Reinhart Lange

Reinhart Lange

Haribo legte in der mündlichen Verhandlung unter anderem eine Verkehrsumfrage vor, in der die Bekanntheit des Haribo-Goldbären einen Wert von über 95 Prozent erreichte, zudem konnten fast 90 Prozent der Befragten das Produkt der Firma Haribo zuordnen. Problematisch sei für Haribo zudem die Nähe der beiden Süßwarenklassen aus Fruchtgummi- und Schokoladenprodukten.

Lindt & Sprüngli wiederum betonte, der Unterschied zwischen den beiden Gruppen sei groß genug, die Verkehrsbekanntheit der Goldbären schütze zudem den Fruchtgummi. Die Schweizer argumentieren damit, dass der Goldbären ebenso wie der Goldhase in Deutschland als beschreibender Begriff anzusehen sei. Das hätten sie in leidvoller Erfahrung am eigenen Leib zu spüren bekommen. In dem Jahre andauernden Prozess um ihren in Goldfolie verpackten Schokoladenhasen hatte Lindt & Sprüngli in Deutschland letztlich eine Schlappe erlitten. 

Schwitanski hatte zwar am Anfang der Verhandlung die Prognose geäußert, in der Hauptsache der Entscheidung aus dem einstweiligen Verfügungsverfahren zu folgen. Doch eine Entscheidung fällten der Richter und seine zwei Beisitzerinnen nicht direkt. Lindt & Sprüngli hat nun noch Zeit, bis zum 20. November auf einen Schriftsatz der Haribo-Anwälte zu reagieren. Ein Urteil soll dann am 18. Dezember verkündet werden.

Vertreter Haribo
CBH Rechtsanwälte (Köln): Dr. Ingo Jung; Associate: Andrea Renvert (beide Marken- und Wettbewerbsrecht)
Inhouse (Bonn): Alexander Behler

Vertreter Lindt & Sprüngli
WilmerHale: Reinhart Lange; Associate: Timo Götting
Inhouse (Kilchberg): Dr. Nicholas Studler (Head of IP)

Landgericht Köln, 33. Zivilkammer
Dr. Heinz-Georg Schwitanski (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Alle Verfahrensbeteiligten sind öffentlich bekannt.

CBH ist schon seit Längerem regelmäßig für Haribo tätig. So betreute IP-Partner Jung das Bonner Unternehmen etwa 2009 bei einem Markenrechtsstreit um Yoghurt-Gums (mehr…). Haribo-Syndikusanwalt Behler war bis zum Jahresbeginn selbst noch auf Kanzleiseite tätig und hatte zuletzt bei der Düsseldorfer Sozietät PPR & Partner gearbeitet.

Auch der Beklagten-Vertreter Lange betreut seine Mandantin schon seit Jahren. Lindt & Sprüngli gehörte Jahrzehnte zu den Stammmandanten von Mayer Brown, wo IP-Partner Lange bis zu seinem Wechsel zu WilmerHale im Dezember 2008 gearbeitet hatte (mehr…). Der Schweizer Konzern sorgte in den vergangenen Jahren immer wieder mit Verfahren um seinen Goldhasen für Aufmerksamkeit: Lind & Sprüngli ging fast ein Jahrzehnt lang gegen die Schokohasen des Wettbewerbers Riegelein vor (mehr…, mehr…). In Deutschland hatten die Schweizer damit zuletzt aber – anders als in Österreich – keinen Erfolg: Die Richter des OLG Frankfurt konnten in ihrem schriftlichen Urteil von Ende März dieses Jahres keine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Schokohasen feststellen. Wenig später unterlag Lindt auch vor dem EuGH.

Der Vorsitzende Richter der 33. Kölner Zivilkammer, Heinz-Georg Schwitanski, ist bundesweit für seine Erfahrung im Wettbewerbs- und Markenrecht bekannt. (Christine Albert)