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Andersen erfolgreich gegen falschen Manfred Krug

Im medienträchtigen Prozess Manfred Krug gegen MobilCom hat Klaus-Jürgen Michaeli von Andersen Luther den Schauspieler erfolgreich vertreten.Prozessvertreter für den Mobilfunkanbieter vor dem Düsseldorfer Landgericht war Ingeborg Adrian-Mundt aus Schleswig, die regelmäßig das Unternehmen in wettbewerbsrechtlichen Fragen vertritt. Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung war ein MobilCom-Werbespot aus dem Jahr 1998. Der Mobilfunkanbieter hatte darin behauptet, Krug telefoniere mit MobilCom – pikant insofern, ist Krug doch seit Jahren als Werbeträger für die magentafarbene Konkurrenz aus Bonn bekannt. In ihrem nun beanstandeten Werbespot hatte die Mobilfunker aus Schleswig-Holstein ein Krug-Double engagiert, der außer dem Namen keine Ähnlichkeit aufwies. Die Düsseldorfer Richter sahen hierin nun eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Krug und gaben dem Schauspieler Recht. Durch den Düsseldorfer Urteilsspruch sicherte Michaeli seinem Mandanten einen Schadensersatz von 61.400 Euro. „Die Summe ist nicht als Schmerzensgeld zu sehen“, erklärte Krug-Anwalt Michaeli gegenüber Spiegel Online. „Es handelt sich um Schadensersatz, den Herr Krug dafür erhalten hat, dass er ohne Zutun als Werbefigur ausgebeutet worden ist.“ Die ehemaligen Wessing-Anwälte um Michaeli und Wolfgang von Meibom, die nun für Andersen in Düsseldorf tätig sind, verfügen schon seit längerem über enge Kontakte zu Krugs Auftraggeber Deutsche Telekom. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Im medienträchtigen Prozess Manfred Krug gegen MobilCom hat Klaus-Jürgen Michaeli von Andersen Luther den Schauspieler erfolgreich vertreten.Prozessvertreter für den Mobilfunkanbieter vor dem Düsseldorfer Landgericht war Ingeborg Adrian-Mundt aus Schleswig, die regelmäßig das Unternehmen in wettbewerbsrechtlichen Fragen vertritt. Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung war ein MobilCom-Werbespot aus dem Jahr 1998. Der Mobilfunkanbieter hatte darin behauptet, Krug telefoniere mit MobilCom – pikant insofern, ist Krug doch seit Jahren als Werbeträger für die magentafarbene Konkurrenz aus Bonn bekannt. In ihrem nun beanstandeten Werbespot hatte die Mobilfunker aus Schleswig-Holstein ein Krug-Double engagiert, der außer dem Namen keine Ähnlichkeit aufwies. Die Düsseldorfer Richter sahen hierin nun eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Krug und gaben dem Schauspieler Recht. Durch den Düsseldorfer Urteilsspruch sicherte Michaeli seinem Mandanten einen Schadensersatz von 61.400 Euro. „Die Summe ist nicht als Schmerzensgeld zu sehen“, erklärte Krug-Anwalt Michaeli gegenüber Spiegel Online. „Es handelt sich um Schadensersatz, den Herr Krug dafür erhalten hat, dass er ohne Zutun als Werbefigur ausgebeutet worden ist.“ Die ehemaligen Wessing-Anwälte um Michaeli und Wolfgang von Meibom, die nun für Andersen in Düsseldorf tätig sind, verfügen schon seit längerem über enge Kontakte zu Krugs Auftraggeber Deutsche Telekom. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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