Sky ist einer der wichtigsten Geldgeber der DFL und hat sich drei von vier Live-Paketen gesichert – die Pakete A, B und C. Sie beinhalten alle Live-Partien am Samstag und die Live-Übertragung der Konferenz. Zusätzlich gehören auch Begegnungen während der englischen Wochen, die Relegation zur 1. Liga und der Supercup zum künftigen Angebot. Paket D hat der ebenfalls kostenpflichtige Streamingdienst Dazn erworben: Es beinhaltet alle Partien am Freitag und Sonntag. Durch die erworbenen Ausstrahlungsrechte wird Sky ab 2021 200 Live-Spiele und Dazn 106 Partien zeigen.
Neun Live-Spiele pro Saison werden im frei empfangbaren Fernsehen zu sehen sein, die Rechte dafür sicherte sich Sat.1. Der Sender strahlt unter anderem den Supercup und Erstliga-Partien aus, die bislang beim ZDF zu sehen waren.
Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF dürfen bis zum Saisonende 2025 die Zusammenfassungen zeigen. In der zweiten Bundesliga hält weiterhin Sky alle Rechte, abgesehen von den neu eingeführten Samstagabendspielen, die im FreeTV auf Sport 1 laufen werden.
Seit Montag dürfen erstmals drei Anbieter Highlight-Clips zeigen, die ohne Bezahlung angeboten werden sollen. Dieses Paket sicherten sich ARD, ZDF und Sport1. Highlight-Clips gegen Bezahlung sind hingegen nicht neu und wurden vom Axel Springer Verlag (bisher Dazn) gekauft.
Auch Axel Springer hat wieder zugegriffen und zwei Pakete jeweils für die erste und die zweite Bundesliga erworben: Zum einen das Paket M, das die Highligh-Clips direkt nach dem Abpfiff zur Verfügung stellt und zum anderen das Rechtepaket für digitale Außenwerbung.
Online-Händler Amazon, der im Vorfeld als aussichtsreicher Kandidat galt, hielt sich wie auch die Telekom zurück und erwarb keines der insgesamt sieben Rechtepakete. Erstmals war nicht nur die Verwertung in Deutschland, sondern auch in Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Südtirol ausgeschrieben worden.
Berater DFL
Inhouse Recht (Frankfurt): Dr. Vito Esposito (Federführung), Dr. Holger Blask (Direktor Audiovisuelle Rechte), Florian Wittmann, Marcus Beisiegel (Audiovisuelle Rechte), Jürgen Paepke (Direktor Recht), Dr. Steffen Merkel
Klinkert (Frankfurt): André Soldner (Vertragsrecht), Piet Bubenzer (Urheber- und Medienrecht; beide Federführung); Associates: Annett Rombach (Arbitration), Dr. David Jahn, Cilia Krutz (Urheber- und Medienrecht)
Noerr (Berlin): Dr. Kathrin Westermann, Dr. Alexander Birnstiel, Pascal Schumacher (alle Kartellrecht)
Nater Dallafior (Zürich): Dr. Mathis Berger
Geistwert (Wien): Alexander Schnider
Berater Sky
Inhouse Recht (Unterföhrung): Holger Enßlin (Federführung; Chief Officer Legal, Regulatory & Distribution), Hans Gabbe (Leiter Sportrechte), Dr. Christian Frodl, Stefan Breuer, Nele Ansorge (alle Sportrechte), Eva Flecken, Antonia Gstein (beide Regulierung)
Gleiss Lutz (Stuttgart): Dr. Moritz Holm-Hadulla; Associate: Andreas Schüssel (beide Kartellrecht)
Berater Dazn
Inhouse Recht (Ismaning/London): Jörn Schulze-Hesselmann (Leiter Recht Deutschland/Österreich/Schweiz), Philipp Müller (Associate Legal Counsel)
Freshfields Bruckhaus Deringer (Düsseldorf): Dr. Peter Niggemann; Associate: Paul Drößler (beide Kartellrecht)
Berater Bayerischer Rundfunk/ARD
Inhouse Recht: nicht bekannt
Bird & Bird (Düsseldorf): Dr. Jörg Witting (Kartellrecht)
Berater ZDF
Inhouse Recht: nicht bekannt
Berater Sport1
Inhouse Recht (München): Daniel von Busse, Dr. Andreas Blaue, Michael Zimmer – aus dem Markt bekannt
Berater Sat.1
Inhouse Recht: Alexander Rösner (ProSiebenSat.1-Sportchef), Marcel Senft (ProSiebenSat.1-Vizepräsident Sportrechte) – aus dem Markt bekannt
Berater Axel Springer
Inhouse Recht (Berlin): Dr. Philipp-Christian Thomale (Senior Legal Counsel Digital & Data Law)
Hintergrund: Wie schon bei der Ausschreibung 2016 bestimmten auch nun maßgeblich die Inhouse-Teams der Medienhäuser die Verhandlungen. Für das Verfahren vor dem Bundeskartellamt und für punktuelle Fragestellungen zogen sie externe Berater hinzu.
Bei der DFL war Esposito hauptverantwortlich und stemmte mit Blask und Paepke die gesamte Rechtevergabe. Die mandatierten Kanzleien kannten sie teils aus den vergangenen Jahren: Das Noerr-Team um Westermann übernahm erneut die Beratung zu kartellrechtlichen Fragen. Die Kanzlei steht der DFL schon seit 2007 zur Seite. Auch Klinkert war bereits zum dritten Mal für die urheberrechtliche Lizenzierung der Rechtepakete zuständig. Für urheberrechtliche Spezialfragen in Österreich und der Schweiz zog die Frankfurter Kanzlei zwei lokale Sozietäten aus ihrem Netzwerk hinzu.
Auch bei Sky war ein erfahrenes Inhouse-Team um den Geschäftsführer und Rechtschef Enßlin involviert. Für die kartellrechtliche Beratung setzte der Bezahlsender in diesem Jahr auf Gleiss. Die Parteien hatten zuletzt gemeinsam mit Freshfields vor dem Bundeskartellamt für die Kooperation von Sky und Dazn gekämpft. Auch Dazn setzte dabei im Kartellrecht erneut auf Freshfields-Partner Niggemann.
Sport1 konnte unter ihrem Mutterkonzern Constantin Medien die Verhandlungen aus ihrer Inhouse-Abteilung stemmen.
Bei Axel Springer konnte die Inhouse-Abteilung unter Thomale erneut ihre vertragsrechtlichen Kenntnisse ausspielen. Dieses Mal waren keine externen Berater erforderlich.
Die ARD ließ sich stellvertretend durch den Bayerischen Rundfunk von Bird & Bird beraten. Partner Witting war schon bei der letzten Rechtevergabe für die ARD tätig. Die medienrechtlichen Vertragsverhandlungen fanden nach JUVE-Recherchen auch bei ARD und ZDF zum größten Teil Inhouse statt. (Esra Laubach, Anika Verfürth; mit Material von dpa)
Wir haben die Meldung am 7. Juli 2020 ergänzt.