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Daum und Prinz streiten um Honorarforderungen

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Am 16. August 2002 war der erste Verhandlungstermin zwischen Prof. Dr. Matthias Prinz und seinem früheren Mandanten, dem Fußballtrainer Christoph Daum vor dem Hamburger Landgericht.Das Aufeinandertreffen blieb ohne Ergebnis: Die Anwälte Dr. Mathias Jung (Zacharias, Rinnewitz & Partner) aufseiten von Prinz und der Daum-Vertreter Dr. Ralph Mayer (Dr. Stankewitz, Tambor, Schmitte) konnten sich auf keinen Vergleich einigen.

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Prinz, renommierter Presserechtler und Namenspartner von Prinz, Neidhardt, Engelschall, war 2000 damit beauftragt worden, für den damaligen Trainer des Fußball-Bundesligisten Bayer Leverkusen einen Vertrag als Bundestrainer mit dem Deutschen Fußballbund auszuarbeiten. Für diese Leistung fordert seine Kanzlei nun ein Honorar von 150.000 Euro. Der Vertrag wurde allerdings nie abgeschlossen, da Daum als positiv getesteter Kokain-Konsument für den Bundestrainerjob nicht mehr in Frage kam.

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