Weiterlesen mit
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
4 Wochen gratis testen
Firmenabo buchenIhre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dem Antrag der NSE Software AG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Delistingverfahren gegen die Deutsche Börse AG stattgegeben.NSE darf daher bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht zwangsweise vom Neuen Markt ausgeschlossen werden. Die NSE Software AG, die von Dr. Christian Dohm aus der Münchener Kanzlei Mayrehofer & Partner vertreten wurde, rechnet auch im Hauptsacheverfahren mit einer für sie positiven Entscheidung.