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Erste grenzüberschreitende Verschmelzungen nach EuGH-Urteil
Entgegen deutschem Recht sind erstmals grenzüberschreitende Verschmelzungen nach Deutschland vollzogen worden. Grundlage bildete ein EuGH-Urteil vom Dezember 2005. Aus den Niederlanden wurde die Consuma Holdings BV auf ihre deutsche Konzernmutter bkc Holding GmbH verschmolzen, aus Österreich eine Tochter auf ihre deutsche Mutter GE Healthcare Europe GmbH. Nach dem deutschen Umwandlungsgesetz sind solche Transaktionen ausgeschlossen, und die europäische Verschmelzungsrichtlinie vom Oktober 2005 ist noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Der EuGH hatte jedoch im so genannten Sevic-Urteil vom Dezember 2005 Teile des deutschen Gesetzes als EU-rechtswidrig eingestuft. Weitere grenzüberschreitende Verschmelzungen stehen derzeit aus, auch von Deutschland ins EU-Ausland.