Die DGZ DekaBank hat sich in Bezug auf den Wegfall der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung im IV. Finanzmarktförderungsgesetz von Haarmann Hemmelrath beraten lassen.Der Prüfungsauftrag betraf die Frage, ob und inwieweit die DGZ-Bank vom Wegfall der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung betroffen ist, sowie die Ermittlung des erforderlichen Änderungsbedarfs hinsichtlich der Rechtsgrundlagen. Weiterhin wurde die Möglichkeit der Beibehaltung, Modifizierung oder Änderung der Rechtsform der DGZ Dekabank geprüft und verschiedene Gestaltungssmöglichkeiten entwickelt.
Das Haarmann-Team bestand aus dem Berliner Partner Dr. Stefan Busch (Gesellschafts- und Steuerrecht), dem Hamburger Partner Dr. Lutz Krahnefeld (Öffentliches Recht), dem Associate Ralf Ebrecht (Recht der öffentlichen Kreditinstitute) und Sozia Martina Maier (Beihilferecht). Busch hatte die DekaBank bereits bei der Fusion mit der DGZ Deutsche Girozentrale beraten.
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