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Gegenstand der Beschwerde sind das in Deutschland geltende Arzneimittelversandverbot und die Beschränkungen des Arzneimittelimports für Krankenhäuser. Auch gegen die Pflicht, Krankenhäuser über lokale Apotheken mit Medikamenten zu versorgen, soll vorgegangen werden, weil damit ein Belieferungsmonopol gesetzlich zementiert worden sei.