Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist seit September rechtlich selbstständige Förderbank des Landes Berlin. Die IBB war seit Anfang 1993 in die Landesbank Berlin integriert. Die jetztige Ausgründung fand mit Rückwirkung zum Jahresbeginn 2004 statt. Sie beruht auf dem Gesetz zur rechtlichen Verselbständigung der IBB vom 25. Mai 2004. Das Gesetz stellt unter anderem sicher, dass die zukünftige Tätigkeit der Investitionsbank im Einklang mit den Anforderungen der Europäischen Kommission an die Gewährung von Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und Refinanzierungsgarantien für öffentliche Kreditinstitute erfolgt. Im Rahmen eines umfassenden gesetzlichen Aufgabenkatalogs soll sich die Investitionsbank zukünftig insbesondere auf die Wirtschaftsförderung konzentrieren. An die Stelle der zuschussorientierten wird dabei vor allem eine kreditbasierte Förderung treten. Berater IBB
White & Case (Berlin): Dr. Henning Berger, Dr. Tobias Masing (zu Gesetzgebungsverfahren und erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen im Vorfeld der Ausgründung)
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