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Klagewelle gegen Dosenpfand

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Gegen die Einführung des Zwangspfandes auf Einweg-Getränke-Verpackungen wird in sämtlichen Bundesländern geklagt.Kläger sind 27 große deutsche Brauereien, das Handelsunternehmen REWE, der Verpackungshersteller Schmalbach-Lubeca sowie der Weißblechhersteller Rasselstein Hoesch Klage. Damit dürfte die größte Klagewelle ausgelöst worden sein, die je auf deutsche Verwaltungsgerichte zurollte. Vertreten werden die Unternehmen von Dr. Clemens Weidemann von Gleiss Lutz Stuttgart.

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Mit ihrer Aktion wollen sie die vom Bundeskabinett für 2003 geplante Einführung eines Zwangspfandes, vor allem auf Getränkedosen, gleichsam in letzter Minute stoppen. Das Umweltbundesministerium begründet das geplante Dosenpfand mit dem zurückgegangenen Mehrweganteil aller Getränkesorten. Von der seit 1991 geltenden Pfandpflicht für Einwegverpackungen, die in der Verpackungsverordnung geregelt ist, waren Getränkedosen und Plastikflaschen unter der Bedingung ausgenommen worden, dass 72 Prozent der verkauften Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt würden. Bei Nichterreichen der Quote sollte die Befreiung von der Pfandpflicht erlöschen, was angesichts der vom Bundesumweltministerium gegenwärtig festgestellten rund 60 Prozent der Fall ist.

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