Linklaters erstreitet Kammergerichtsurteil für die Bewag
Die Berliner Berufungsinstanz hat die Klage eines Stromkunden gegen die Bewag auf Rückzahlung von rund einem Drittel seiner Stromentgelte für die letzten zehn Jahre zurückgewiesen.Hatte der Kunde in einer ganzen Prozessserie mit überhöhten Strompreisen argumentiert, die im Sinne von § 315 BGB als "unbillig" anzusehen seien, bestätigte das Kammergericht in seiner Entscheidung vom 10. April 2002 das positive Urteil für die Bewag aus der Vorinstanz. Das Argument der Unbilligkeit ließ das Gericht nicht gelten, da die Tarife von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden waren. Ein Teil der Ansprüche sei darüber hinaus verjährt. Die Bewag wurde von Linklaters Oppenhoff & Rädler vertreten, namentlich Dr. Kai-Uwe Pritzsche (Leiter Energierecht, Berlin) und Juniorpartner Marcus van Bevern (Prozessführung, München).
Das Urteil ist zur Revision beim BGH zugelassen. Da in einem weiteren Verfahren der Prozessserie einem Rückzahlungsanspruch von einer anderen Kammer des Landegerichts stattgegeben wurde, misst Pritzsche dem Ausgang des Verfahrens grundsätzliche Bedeutung bei. „Es kann existenzielle Auswirkungen für die Unternehmen der Energiebranche und darüber hinaus des gesamten Versorgungsbereichs haben“, sagte er.
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